Hybridfahrzeug: Die Definition der UNO
Mindestens zwei Energieumwandler und mindestens zwei Energiespeichersysteme
Die UNO definierte 2003 den Begriff „Hybridfahrzeug" wie folgt:
Ein „Hybridfahrzeug“ bezeichnet ein Fahrzeug, in dem mindestens zwei Energieumwandler und zwei Energiespeichersysteme (im Fahrzeug eingebaut) vorhanden sind, um das Fahrzeug anzutreiben.
Beim HYBRID SYNERGY DRIVE sind ein Benzinmotor und zwei Elektromotoren die Energieumwandler, die Energiespeicher sind ein Benzintank und eine Batterie. Er erfüllt damit die von der UNO festgelegte Definition eines „Hybridfahrzeugs“.